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   BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90   

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BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90 (https://dejure.org/1990,363)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1990 - 9 C 93.90 (https://dejure.org/1990,363)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - 9 C 93.90 (https://dejure.org/1990,363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Asylrechtliche Relevanz einer politischen Verfolgung wegen Asylantragstellung und Republikflucht - Subjektive Nachfluchtgründe - Asylerheblichkeit exilpolitischer Tätigkeit - Asylrechtlich erheblicher Eingriff in die politische Überzeugung - Unterstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit - subjektive Nachfluchtgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 187
  • NVwZ 1991, 790
  • DVBl 1991, 542
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51 ) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sogenannten latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 , vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O.).

    Hiernach kann eine Asylberechtigung bei dem selbstgeschaffenen Nachfluchtgrund der exilpolitischen Tätigkeit dann in Betracht gezogen werden, wenn diese sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt, mithin als Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheint (vgl. BVerfGE 74, 51 [66]; Urteil vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

    An die Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis derartiger objektiver Anhaltspunkte für eine bestehende Zwangslage sind aber strenge Anforderungen zu stellen (vgl. auch BVerfGE 74, 51 [66]; Beschluß vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - InfAuslR 1989, 31 [32]).

  • BVerwG, 02.08.1990 - 9 C 22.89

    Fortführung einer früheren politischen Betätigung im Heimatstaat

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Für die Asylerheblichkeit einer exilpolitischen Tätigkeit kommt es nicht darauf an, ob eine frühere politische Aktivität bereits im Verfolgerstaat den dortigen Behörden bekanntgeworden ist (im Anschluß an BVerwG Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

    Hiernach kann eine Asylberechtigung bei dem selbstgeschaffenen Nachfluchtgrund der exilpolitischen Tätigkeit dann in Betracht gezogen werden, wenn diese sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt, mithin als Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheint (vgl. BVerfGE 74, 51 [66]; Urteil vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

    Zusätzlich zu einer derartigen erkennbaren Betätigung einer dem jugendlichen Alter des Klägers entsprechenden politischen Überzeugung kann - entgegen der Meinung des Berufungsgerichts - nach der ferner übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht nicht verlangt werden, daß diese politische Vortätigkeit den Behörden des Heimatstaates bereits bekanntgeworden oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen erreicht haben müßte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschlüsse vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - InfAuslR 1989, 31 und vom 15. März 1990 - 2 BvR 496/89 - InfAuslR 1990, 197 ; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 = InfAuslR 1990, 127 und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Es bleibt offen, ob bei minderjährigen Asylbewerbern für die Asylrelevanz einer (späteren) exilpolitischen Tätigkeit eine politische Vortätigkeit bereits im Heimatstaat (generell) entbehrlich ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 -).

    Diese auf erwachsene, lebenserfahrene Asylbewerber zugeschnittene Regel kann freilich nicht ohne weiteres auf solche minderjährigen Asylbewerber übertragen werden, die im Zeitpunkt der Ausreise aus ihrem Heimatstaat zu jung waren, als daß von ihnen aufgrund ihres geringen Lebensalters die Innehabung einer festen und nach außen erkennbar betätigten Überzeugung erwartet werden könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 -).

    Ob sich damit die Frage einer persönlichkeits- und identitätsprägenden Lebenshaltung bei jungen, insbesondere minderjährigen Asylbewerbern bereits im Heimatstaat für die Asylrelevanz einer späteren exilpolitischen Tätigkeit generell oder nach Lage des Falles "nicht stellt" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989, a.a.O.) und eine politische Vortätigkeit bei solchen jugendlichen Asylbewerbern generell entbehrlich ist, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung und kann offenbleiben, denn nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts war im vorliegenden Fall der Kläger trotz seines jugendlichen Alters von damals 11 - 18 Jahren bereits vor Verlassen Äthiopiens jahrelang in der eritreischen Befreiungsbewegung EPLF - neben seiner Kadertätigkeit in der staatlichen Jugendorganisation - heimlich als Bote, Propagandist und Informant tätig.

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Entsprechendes gilt für eine Verfolgung durch Bestrafung wegen Republikflucht, und zwar sowohl in der Form des illegalen Verbleibens im Ausland nach legaler Ausreise (vgl. Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 5.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 88) als auch wegen einer Bestrafung infolge illegaler Ausreise (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51 ) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sogenannten latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 , vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Dies gilt für die Asylantragstellung deshalb, weil eine möglicherweise durch den Asylantrag ausgelöste Verfolgung erst nach der Ausreise vom gesicherten Ort aus und aufgrund der subjektiven Willensentschließung des Asylbewerbers entsteht (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95, vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51 ) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sogenannten latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 , vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Dies gilt für die Asylantragstellung deshalb, weil eine möglicherweise durch den Asylantrag ausgelöste Verfolgung erst nach der Ausreise vom gesicherten Ort aus und aufgrund der subjektiven Willensentschließung des Asylbewerbers entsteht (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95, vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51 ) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sogenannten latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 , vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O.).

  • BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Zusätzlich zu einer derartigen erkennbaren Betätigung einer dem jugendlichen Alter des Klägers entsprechenden politischen Überzeugung kann - entgegen der Meinung des Berufungsgerichts - nach der ferner übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht nicht verlangt werden, daß diese politische Vortätigkeit den Behörden des Heimatstaates bereits bekanntgeworden oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen erreicht haben müßte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschlüsse vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - InfAuslR 1989, 31 und vom 15. März 1990 - 2 BvR 496/89 - InfAuslR 1990, 197 ; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 = InfAuslR 1990, 127 und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

    An die Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis derartiger objektiver Anhaltspunkte für eine bestehende Zwangslage sind aber strenge Anforderungen zu stellen (vgl. auch BVerfGE 74, 51 [66]; Beschluß vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - InfAuslR 1989, 31 [32]).

  • BVerfG, 15.03.1990 - 2 BvR 496/89

    Asylerheblichkeit von Nachfluchtgründen

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Zusätzlich zu einer derartigen erkennbaren Betätigung einer dem jugendlichen Alter des Klägers entsprechenden politischen Überzeugung kann - entgegen der Meinung des Berufungsgerichts - nach der ferner übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht nicht verlangt werden, daß diese politische Vortätigkeit den Behörden des Heimatstaates bereits bekanntgeworden oder - weitergehend - bereits den Charakter von Vorfluchtgründen erreicht haben müßte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschlüsse vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - InfAuslR 1989, 31 und vom 15. März 1990 - 2 BvR 496/89 - InfAuslR 1990, 197 ; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 = InfAuslR 1990, 127 und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 22.89 -).

    Deshalb kommt es für die Asylrelevanz einer im Heimatstaat begonnenen und im Ausland fortgesetzten politischen Tätigkeit entgegen der Meinung des Verwaltungsgerichtshofs auch nicht auf einen in der Heimat früher bereits entstandenen mehr oder weniger großen Gefährdungsgrad an, sondern allein darauf, ob es sich bei der in der Bundesrepublik gezeigten exilpolitischen Tätigkeit um die Fortsetzung eines schon früher gezeigten Engagements handelt und ob eine Kontinuität in bezug auf dasjenige Merkmal besteht, an das in asylerheblicher Weise mit Verfolgungsmaßnahmen angeknüpft wird (vgl. BVerfG InfAuslR 1990, 197 [198, 199]).

  • BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89

    Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Hat das Tatsachengericht Teile des Sachverhalts lediglich "als wahr unterstellt", so kann eine revisionsgerichtliche Entscheidung - abgesehen davon, daß eine bloße "Wahrunterstellung" entscheidungserheblicher Tatsachen ohnehin unzulässig ist - darauf nicht gestützt werden, wenn sich erst im Revisionsverfahren die Erheblichkeit des teilweise "als wahr unterstellten" Sachverhalts ergibt (vgl. Urteil vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 122).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
    Drittens ist eine derartige ideologische Zwangsschulung erst dann asylrelevant, wenn in ihr das erforderliche Mindestmaß an abweichender politischer Äußerungsfreiheit nicht besteht (vgl. Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 39.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 121).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87

    Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 5.88

    Bestrafung - Heimatland - Ungarn - Asylbewerber - Illegales Verbleiben im Ausland

  • BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88

    Exilpolitische Tätigkeit - Fortführung einer früheren Tätigkeit - Ausländer -

  • BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88

    Zustellungen im Asylverfahren - Ablehnender Asylbescheid - Ausreiseaufforderung -

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an

  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 195.86

    Bindung des Revisionsgerichts an die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts in

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Eine dem Kläger im Falle einer Rückkehr in den Irak deshalb drohende Bestrafung ist asylrechtlich unbeachtlich, weil sich - wie dargelegt - der Kläger nach den von der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen wegen der Weigerung, der Baath-Partei beizutreten, nicht in der für die Asylrelevanz des subjektiven Nachfluchtgrundes der Asylantragstellung notwendigen latenten Gefährdungslage befunden hat (zusammenfassend hierzu Urteil vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - BVerwGE 87, 187).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 510.93

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Prognose

    Denn die Umerziehung zielt in totalitären Staaten sozialistischer Prägung unabhängig davon, ob sie in ihrer Durchführung die für die Annahme einer Verfolgung erforderliche Intensität aufweist (vgl. hierzu Urteil vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - BVerwGE 87, 187 ), meist auf die politische Einstellung des Betroffenen.
  • BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90

    Asyl - Verfolgungsschutz - Nachfluchtgrund - Heirat

    Diese auf die exilpolitische Tätigkeit zugeschnittene allgemeine Leitlinie des Bundesverfassungsgerichts, die nicht abschließend und deshalb im Hinblick auf die verschiedenen Fallgruppen selbstgeschaffener Nachfluchtgründe näher zu präzisieren ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Reihe von Entscheidungen für die Asylantragstellung, die Republikflucht und die Wehrdienstentziehung bereits näher konkretisiert (vgl. hierzu zusammenfassend die Urteile vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 140 und vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

    Das danach zur Überzeugung des Senats feststehende Verhalten des Klägers zu 1) in der Türkei, mag es auch nur in geringem Umfang als aktives Eintreten für die kurdische Sache qualifiziert werden können, was angesichts der vom Kläger zu 1) unmittelbar nach seiner Rückkehr und in der Folgezeit gemachten Erfahrungen verständlich erscheint, reicht aus, um den von der Rechtsprechung geforderten Fortführungszusammenhang zu den exilpolitischen Aktivitäten des Klägers zu 1) nach seiner Wiedereinreise zu begründen; weitergehender Tätigkeiten bedurfte es insoweit unter den gegebenen Umständen nämlich nicht (vgl. BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88 -, InfAuslR 1989, 31, u. 22.02.1991 - 2 BvR 1525/90 -, InfAuslR 1991, 177; BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88 -, Buchholz 402.25 Nr. 120 zu § 1 AsylVfG = InfAuslR 1990, 127, u. 04.12.1990 - 9 C 93.90 -, DVBl. 1991, 542).

    Jezidische Kinder werden in diesem Falle in ähnlich einschneidender Weise betroffen, wie dies der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes für afghanische Kinder im Falle einer ihnen aufgezwungenen atheistischen und kommunistischen Erziehung und Ausbildung in der Sowjetunion angenommen hat (Hess. VGH, 19.12.1985 - 10 UE 1647/84 - u. 03.06.198610 OE 40/83 - offengelassen von BVerwG, 27.02.1987 - 9 C 264.86 - vgl. hierzu jetzt auch BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90 -).

  • VG Augsburg, 06.08.2008 - Au 6 K 07.30202

    Myanmar; Anerkennung als Asylberechtigter; Vortrag unglaubwürdig

    Im Zeitpunkt der Entstehung des Nachfluchttatbestandes fehlt es nämlich gerade an der die Flucht auslösenden ausweglosen Lage (BVerwG vom 4.12.1990, Az. 9 C 93/90, NVwZ 1991, S. 790 ff., S. 790, insoweit in BVerwGE 87, S. 187 ff. nicht abgedruckt).

    Auch unter dieser Voraussetzung wird der Verfolgungsgrund des illegalen Grenzübertritts, der zeitgleich mit der Ausreise aus dem Heimatstaat hervorgerufen wird und damit zwischen den vor dem Verlassen des Heimatstaates entstandenen und den danach entstehenden Verfolgungsgründen liegt, bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise grundsätzlich nicht vom Tatbestand des Art. 16 a GG erfasst (BVerwG vom 6.12.1988, Az. 9 C 22/88, BVerwGE 81, S. 41 ff., S. 45 ff.; BVerwG vom 4.12.1990, a.a.O., S. 790).

    Beide subjektive Nachfluchtgründe müssen also Folge einer im Heimatstaat vorhandenen Zwangslage gewesen sein (BVerwG vom 4.12.1990, a.a.O., S. 790, unter Verweis auf BVerfGE 74, S. 51 ff.).

  • VG Augsburg, 06.08.2008 - Au 6 K 07.30209

    Myanmar; Anerkennung als Asylberechtigter; Vortrag unglaubwürdig

    Im Zeitpunkt der Entstehung des Nachfluchttatbestandes fehlt es nämlich gerade an der die Flucht auslösenden ausweglosen Lage (BVerwG vom 4.12.1990, Az. 9 C 93/90, NVwZ 1991, S. 790 ff., S. 790, insoweit in BVerwGE 87, S. 187 ff. nicht abgedruckt).

    Auch unter dieser Voraussetzung wird der Verfolgungsgrund des illegalen Grenzübertritts, der zeitgleich mit der Ausreise aus dem Heimatstaat hervorgerufen wird und damit zwischen den vor dem Verlassen des Heimatstaates entstandenen und den danach entstehenden Verfolgungsgründen liegt, bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise grundsätzlich nicht vom Tatbestand des Art. 16 a GG erfasst (BVerwG vom 6.12.1988, Az. 9 C 22/88, BVerwGE 81, S. 41 ff., S. 45 ff.; BVerwG vom 4.12.1990, a.a.O., S. 790)).

    Beide subjektive Nachfluchtgründe müssen also Folge einer im Heimatstaat vorhandenen Zwangslage gewesen sein (BVerwG vom 4.12.1990, a.a.O., S. 790, unter Verweis auf BVerfGE 74, S. 51 ff.).

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89

    Anspruch eines Äthiopiers auf Asyl nach Republikflucht wegen politisch

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sog. latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O. und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Dort hat das Bundesverfassungsgericht zu den Anforderungen an die Erkennbarkeit einer bereits im Heimatland betätigten politischen Überzeugung als Voraussetzung für den subjektiven Nachfluchtgrund der exilpolitischen Betätigung - ebenso wie der Senat (Urteil vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - a.a.O.) - ausgesprochen, dies setze nicht voraus, daß die Vorfluchtaktivitäten den Behörden des Heimatstaates bekanntgeworden sein oder gar schon eine Verfolgungsgefahr begründet haben müßten.

  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 70.91

    Asylrecht - Wehrdienstentziehung - Irakisch revulutionärer Führungsrat

    Der Senat hat eine solche Gleichstellung angenommen bei einem Staat, der als politische und ideologische Vormacht über einem nachgeordneten Satellitenstaat gegen dessen Bürger tätig wird; er hat diese Konstellation im Verhältnis der früheren Sowjetunion zu Äthiopien, als dieses Land unter kommunistischer Herrschaft stand, angenommen (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - BVerwGE 87, 187 ).
  • VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von

    Christliche Kinder werden in diesem Falle in ähnlich einschneidender Weise betroffen, wie dies der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs für afghanische Kinder im Falle einer ihnen aufgezwungenen atheistischen und kommunistischen Erziehung und Ausbildung in der Sowjetunion angenommen hat (Hess. VGH, 19.12.1985 - 10 UE 1647/84 - u. 03.06.1986 - 10 OE 40/83 - offengelassen von BVerwG, 27.02.1987 - 9 C 264.86 -, vgl. dazu jetzt auch BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90 -).
  • BVerwG, 10.12.1991 - 9 B 199.91

    Asylerheblichkeit von subjektiven Nachfluchtgründen - Anschluss an eine

    Die von der Beschwerde ferner erhobene Rüge der Abweichung des Berufungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - (BVerwGE 87, 187 = InfAuslR 1991, 209) greift ebenfalls nicht durch.

    Das Berufungsgericht hat sich aber, sofern es entgegen dem vorgenannten Urteil vom 4. Dezember 1990 (a.a.O.) unzutreffend für die Erkennbarkeit der Vorfluchtbetätigung der Klägerin die Kenntnisnahme durch die Behörden gefordert haben sollte, letztendlich doch entscheidend davon leiten lassen, daß das Engagement der Klägerin im Heimatland angesichts seines geringen Umfangs und seiner geringen Zeitdauer nicht als identitatsprägend angesehen werden kann.

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 27.91

    Abgrenzung: Isolierer-Handwerk und Dachdecker-Handwerk

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2211/95

    Verpflichtungsklage auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 und

  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86

    Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VG München, 09.02.2009 - M 17 K 08.50026

    Myanmar; latente Verfolgungsgefahr

  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 3172/86

    Zur politischen Verfolgung syrisch-orthodoxer Minderheiten in der Türkei;

  • OVG Sachsen, 28.08.2001 - A 4 B 4388/99

    Irak, Kurden, Zentralirak, Militärangehörige, Baath, Nordirak, Besuchsreisen,

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

  • VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88

    Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl

  • BVerwG, 21.12.1993 - 1 C 1.92

    Bestimmung des Berufsbilds des Buchdruckers - Anspruch auf Löschung einer

  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 22.06.1992 - 12 UE 2406/91

    Klage auf Anerkennung nach bereits rechtskräftiger Verpflichtung des Bundesamtes

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2210/95

    Kambodscha: keine Verfolgungsgefahr wegen unzulässiger Übersiedlung eines im

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2022/95

    Kambodscha: keine Verfolgungsgefahr wegen unzulässiger Übersiedlung eines im

  • BVerwG, 30.08.1994 - 9 C 183.94

    Anerkennung vietnamesischer Staatsangehörige durch das Bundesamt für die

  • BVerwG, 03.05.1994 - 9 C 6.94

    Gefahr der Bestrafung wegen unerlaubten Verlassens des Heimatstaats bzw. wegen

  • BVerwG, 03.05.1994 - 9 C 538.93

    Gleichsetzung der Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland durch das

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1992 - A 14 S 151/89

    Exilpolitische Betätigung eines minderjährigen Asylbewerbers aus dem Iran für die

  • VGH Hessen, 19.06.1995 - 13 UE 1327/94

    Zur Situation für nach Vietnam zurückkehrende Vertragsarbeitnehmer: Auslegung des

  • BVerwG, 03.05.1994 - 9 C 540.93

    Rechtsschutz hinsichtlich unanfechtbar gewordener Ablehung einer Anerkennung als

  • VG Arnsberg, 07.07.2003 - 9 K 2239/02

    Anspruch eines kamerunischen Staatsangehörigen christlicher

  • BVerwG, 11.10.1991 - 9 B 104.91

    Asylrelevanz einer exilpolitischen Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland -

  • BVerwG, 12.07.1994 - 9 C 42.94

    Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung - Gefahr einer Bestrafung auf der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1999 - 1 A 1617/96

    Politische Verfolgung; Vietnam; Gläubiger der evangelischen Religion

  • BVerwG, 30.08.1994 - 9 C 190.94

    Anerkennung vietnamesischer Staatsangehörige durch das Bundesamt für die

  • BVerwG, 12.07.1994 - 9 C 18.94

    Rechtmissbräuchliche Berufung auf Verfahrensfehler - Gefahr einer Bestrafung auf

  • VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30203

    Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

  • BVerwG, 12.07.1994 - 9 C 142.94

    Anerkennung als Asylberechtigter - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

  • VG München, 04.03.2008 - M 17 K 07.50937

    Subjektiver Nachfluchtgrund durch Asylantragstellung und Republikflucht; Latente

  • VG München, 03.03.2008 - M 17 K 07.51074
  • VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174

    Äthiopien, Amharen, Christen, Sänger, Prediger, Pfingstgemeinden, Haft, Religiös

  • BVerwG, 12.07.1994 - 9 C 45.94

    Anerkennung vietnamesischer Staatsangehörige durch das Bundesamt für die

  • VG Karlsruhe, 24.07.1992 - A 11 K 30298/92

    Asylanerkennung für einen vietnamesichen Gastarbeiter in der DDR; Drohende

  • VG Karlsruhe, 07.02.1992 - A 11 K 4104/90

    Asylanerkennung eines vietnamesichen Gastarbeiters aus der DDR; Politische

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.1991 - 6 E 10707/90
  • VG München, 24.04.2008 - M 17 K 07.50876
  • VG München, 04.03.2008 - M 17 K 07.50847

    Subjektiver Nachfluchtgrund durch Asylantragstellung und Republikflucht; latente

  • VGH Bayern, 12.12.1991 - 19 BZ 90.30491
  • VG München, 04.03.2008 - M 17 K 07.51073

    Nicht glaubwürdige Angaben; subjektiver Nachfluchtgrund durch Asylantragstellung

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